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Trend zur Substitution von Blei

28.05.2021 | Lesedauer:

Spätestens seit die EU zum April 2018 den Verkauf des beliebten Silvesterklassikers, dem Bleigießen, verboten hat, ist das Thema im gesellschaftlichen Diskurs angekommen. Dies hat gute Gründe, so ist Blei ein Schwermetall, welches als reproduktionstoxisch eingestuft ist. Daneben kann es zu weiteren gesundheitlichen Schäden wie Störungen des Nervensystems, der Leber oder der Niere führen [1].

Neben dem privaten Bereich findet Blei jedoch auch in der Industrie weiterhin Verwendung. Die Gründe für den Einsatz von Blei sind vielfältig. So wird es zur Verbesserung der Spanbarkeit in Automatenstählen eingesetzt [2], als Spanbrecher und Festschmierstoff in Kupferlegierungen [3] oder zur Verringerung der Schmelztemperatur von Loten [4].

Dennoch wird zunehmend eine Substitution von Blei in vielen Anwendungsbereichen angestrebt. Dies liegt vor allem auch an drei EU-Verordnungen, welche die Verwendung von Blei im Blick haben.

 

REACH, WFD und RoHS

Die REACH Verordnung [5] (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) definiert eine Liste von gefährlichen Substanzen (u.a. Blei), deren Verwendung von Unternehmen in ihren Produkten angezeigt werden muss. Bereits seit 2006 besteht eine entsprechende Informationspflicht gegenüber den Abnehmern und seit dem 5. Januar 2021 ist darüber hinaus eine Deklaration gegenüber der ECHA (European Chemicals Agency) vorzunehmen. Dies wurde durch eine weitere Verordnung, die Waste Framework Directive [6] (WFD) beschlossen und eine zentrale Datenbank wurde hierfür eingerichtet.

Diese beiden Verordnungen verbieten den Einsatz von Blei nicht vollständig, jedoch ist der Einsatz von Blei seitdem mit erhöhtem Aufwand und somit auch mit indirekt höheren Kosten für die Unternehmen verbunden.

Die RoHS Verordnung [7] (restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) regelt die Verwendung von aktuell 10 kritischen Substanzen (u.a. Blei) in Elektronikprodukten. Im Gegensatz zu den vorgenannten Verordnungen, verbietet RoHS die Verwendung der definierten Stoffe in Produkten. Allerdings gibt es eine Vielzahl an Ausnahmen, welche die Verwendung der Stoffe in bestimmten Anwendungsbereichen weiterhin erlauben. Dies soll den Unternehmen vor allem die Möglichkeit geben, Alternativen zu finden, wenn es noch keine adäquate technische Möglichkeit zur Substitution gibt. Dies ist auch der Grund, warum eine Vielzahl dieser Ausnahmen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden.

 

Stahl

Substitution im eigenen Unternehmen

Auch wenn es für den Anwendungsfall im eigenen Unternehmen aktuell noch Ausnahmen gibt, ist absehbar, dass eine Substitution von Blei mittel- bis langfristig unumgänglich ist. Dies hat jedoch weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensbereiche bis hin zu Anpassungen der Fertigungsinfrastruktur. Um eine solche Änderung wirksam und effizient umsetzen zu können, bedarf es eines guten Änderungsmanagements. Ein systematischer Änderungsprozess gehört zu den Pflichtdisziplinen jedes herstellenden Unternehmens. Denn die Fähigkeit, technische Änderungen an Produkten und Produktionsmitteln zielgerichtet umzusetzen, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Qualität und Innovationsfähigkeit in einem von Veränderung geprägten Marktumfeld.

Weitergehende Informationen zum ECM finden Sie auch hier.

 

Quellen

[1]   https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gefaehrlicher-silvesterbrauch-eu-verbietet-bleigiessen-ab-2018-15366954.html

[2]   https://www.werkzeug.org/de/themen/beitrag/verwendung-von-blei-in-werkzeugen.html

[3]   https://www.kupferinstitut.de/wp-content/uploads/2019/12/444-FA-Reetz_2019.pdf

[4]   https://www.experto.de/praxistipps/loetzinn-ist-bloedsinn-die-rohs-bleifreies-loetzinn-und-ihre-gesundheit.html

[5]   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20210215

[6]   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008L0098-20180705&qid=1617286666729&from=EN

[7]   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011L0065-20200901&qid=1617286851617

Jonathan Scharf
PLM | Sustainability

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