Die Ausweisung bedenklicher Substanzen an weiterverarbeitende Abnehmer ist spätestens seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung gängige Praxis. Sicherheitsdatenblätter, Sicherheitshinweise auf Lieferscheinen, oder der Austausch über Datenbanken zählen hierbei zu den verschiedenen Kommunikationsmitteln, mit welchen die gesetzlichen Deklarationspflichten erfüllt werden [1].
Im Rahmen der Waste Framework Directive wurde die Einführung einer zentralen Datenbank beschlossen, in die Produkte mit deklarierungspflichtigen Bestandteilen zukünftig eingepflegt werden müssen [2]. Gerade Hersteller mit weitem Produktportfolio und ausgeprägtem Variantenraum sind hier gefordert, durch erhöhte Disziplin und systematische Ansätze die Erfassung und Verarbeitung der Kaufteil-Deklarationen umzusetzen.
Anders als im Großseriengeschäft ist die Deklaration in die SCIP-Datenbank hier keine sporadische Aufgabe, sondern wiederholt sich je nach Losgröße im Extremfall für jedes ausgelieferte Produkt. Bei der manuellen Analyse der enthaltenen Substanzen anhand von Sicherheitsdatenblättern, Lieferscheinen, Laborergebnissen oder anderer Bescheinigungen seitens der Lieferanten entsteht schnell ein mit bestehenden Ressourcen kaum noch zu bewältigender Aufwand [3].
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen führt an diesem Vorgang jedoch kein Weg vorbei. Gerade hier können aber automatisierte und stringente Prozesse helfen, die Aufwände für Compliance zu optimieren. Ein wesentliches Ziel für nachhaltige und effiziente Material Compliance muss daher ein systematischer Ansatz zur Erfassung der im Produkt enthaltenen Substanzen sein.
Digitale Plattformen zum Datenaustausch zwischen den Akteuren einer Lieferkette stellen hier eine gerade von größeren Betrieben häufig genutzte Möglichkeit dar, um systematisch und in standardisierten Formaten Substanzinformationen von Zulieferern direkt in den eigenen Materialstamm einzubinden. Mit dieser Möglichkeit können manuelle Tätigkeiten für die Substanzdeklaration deutlich begrenzt werden.
Um die Substanzinformationen aus diesen externen Datenbanken zu beziehen und verarbeiten zu können muss ein besonderer Fokus auf der Datenqualität im eigenen Materialstamm liegen. Die umfassendsten Substanzinformationen der Zulieferer sind wertlos, wenn sie aufgrund fehlender oder falscher Identifikatoren nicht aus der Datenbank abgerufen werden können.
Im Hinblick auf die neuen Deklarationspflichten ab Januar 2021 sollten Hersteller prüfen, wie aufwändig die Deklaration für das eigene Produktportfolio ausfällt. Auf dieser Grundlage kann besser beurteilt werden, in welchem Umfang eine Automatisierung der Erfassung von Substanzinformationen der Zulieferer im eigenen Materialstamm sinnvoll ist.
Gerne bieten wir für diese Einschätzung und die Evaluierung der für Ihren Betrieb angemessenen Werkzeuge unsere Unterstützung an.
1) https://echa.europa.eu/de/communication-in-the-supply-chain
2) https://echa.europa.eu/de/scip-database
3) https://echa.europa.eu/de/manufacturer-communication-supply-chain-tools